Kennenlernen
Wir besprechen Lage, Einheitenzahl, die bisherige Betreuung und Ihre Erwartungen. Bei Bedarf sehen wir uns das Objekt gemeinsam an.
Sie müssen noch nicht alle Unterlagen beisammenhaben. Für den ersten Schritt genügen Ihr Anliegen und ein paar Angaben zum Objekt. Gemeinsam klären wir, wie eine Übernahme aussehen kann.
Wechsel besprechenWir besprechen Lage, Einheitenzahl, die bisherige Betreuung und Ihre Erwartungen. Bei Bedarf sehen wir uns das Objekt gemeinsam an.
Sie erhalten einen klaren Leistungsumfang mit Grundhonorar und möglichen Zusatzleistungen. Den Beginn stimmen wir anhand der bestehenden Vertragslage ab.
Verträge, Buchhaltung, Konten, Abrechnungen, Schlüssel und offene Vorgänge werden anhand einer Übernahmeliste erfasst. Fehlende Unterlagen und Altlasten halten wir fest.
Wir informieren die Beteiligten über Ansprechpartner und Kommunikationswege. Die offenen Aufgaben ordnen wir nach Dringlichkeit und vereinbaren die nächsten Schritte.
Bei Mietverwaltung sind die Laufzeit und Kündigungsregelungen Ihres bestehenden Vertrags maßgeblich. Bei einer WEG müssen die erforderlichen Beschlüsse und der Verwaltervertrag berücksichtigt werden. Kündigung, Abberufung und Vertragsende sind nicht gleichzusetzen.
Ein mögliches Übergabedatum und etwaige Überschneidungen klären wir vor der Beauftragung. Bei rechtlichen Streitfragen ist eine gesonderte juristische Prüfung sinnvoll.